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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der NEXT LEVEL GARAGE by Tetzel (nachfolgend „Anbieter“). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB.

2. Leistungen

Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Fahrzeugvollfolierungen

  • Teilfolierungen

  • Lackschutzfolien (PPF)

  • Scheibentönungen

  • Fahrzeugbeschriftungen

  • Entfernung von Folien

  • Möbelfolierungen

  • Oberflächenveredelungen im Innenbereich (z. B. Küchen, Möbel, Türen, Empfangsbereiche, Laden- und Büroeinrichtungen)

  • Individuelle Folierungs- und Veredelungsarbeiten nach Vereinbarung

3. Angebote und Preise

Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Zusätzliche Arbeiten, welche erst während der Ausführung sichtbar werden oder vom Kunden nachträglich gewünscht werden, werden separat verrechnet.

4. Terminvereinbarung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Terminverschiebungen oder Absagen müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann eine angemessene Umtriebsentschädigung verrechnet werden.

5. Fahrzeug- bzw. Objektzustand

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Reparaturen oder sonstige Besonderheiten zu informieren.

Vor Beginn der Arbeiten können Fotos und Videos zur Dokumentation erstellt werden.

Die vor Arbeitsbeginn erstellten Foto- und Videoaufnahmen dienen der Beweissicherung und dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs bzw. Objekts bei der Übergabe. Sie können im Falle von Beanstandungen als Nachweis über bereits vorhandene Vorschäden oder Materialmängel herangezogen werden.

Der Anbieter haftet insbesondere nicht für bereits vorhandene Lackschäden, Steinschläge, Korrosion, Oxidation, Materialermüdung, aufgequollene oder beschädigte Chromleisten, beschädigte Kunststoff- oder Zierteile sowie sonstige vor Arbeitsbeginn vorhandene Schäden. Werden bestehende Vorschäden oder altersbedingte Materialschwächen im Zuge der Arbeiten sichtbar oder verschlimmern sich diese aufgrund ihres bereits vorhandenen Zustands, stellt dies keinen Mangel der erbrachten Werkleistung dar und begründet keine Haftung des Anbieters.

6. Lack- und Untergrundbeschaffenheit

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität der Folierung wesentlich von der Beschaffenheit des Untergrundes abhängt.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ablösungen infolge von:

  • nachlackierten Fahrzeugteilen

  • mangelhaften Lackierungen

  • Rost

  • Korrosion

  • Steinschlägen

  • Oxidation

  • beschädigten Oberflächen

  • ungeeigneten oder verschmutzten Untergründen

  • ungeeigneten Möbel- oder Innenoberflächen

Beim Entfernen bestehender Folien oder Lackschutzfolien kann sich mangelhafter oder beschädigter Lack lösen. Dies stellt keinen Mangel der ausgeführten Arbeiten dar.

7. Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten erfolgen nach den aktuellen Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Folienhersteller.

Produktions- und verarbeitungsbedingte Toleranzen sind technisch nicht vollständig vermeidbar.

Insbesondere gelten folgende Erscheinungen nicht als Mangel:

  • geringfügige Staubeinschlüsse

  • minimale Lufteinschlüsse, welche sich während der Aushärtung zurückbilden können

  • feine Schnittkanten

  • kaum sichtbare Übergänge

  • minimale Materialspannungen

  • geringfügige Schrumpfungen innerhalb der Herstellertoleranzen

Löst sich eine Folie aufgrund ungenügender Haftung des Untergrundes, mangelhafter Lackqualität oder ungeeigneter Oberflächen, stellt dies keinen Verarbeitungsfehler des Anbieters dar.

7a. Kundenseitig bereitgestellte Fahrzeugteile

Werden Ersatzteile, Zubehör oder Anbauteile (insbesondere Heckspoiler, Frontlippen, Diffusoren, Spiegelkappen, Embleme oder vergleichbare Fahrzeugteile) vom Kunden bereitgestellt, erfolgt deren Bearbeitung oder Montage ausschliesslich auf Wunsch und Risiko des Kunden.

Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Qualität, Materialbeschaffenheit, Passgenauigkeit, Herstellungsqualität, Konstruktion, Zulässigkeit oder Haltbarkeit der vom Kunden bereitgestellten Fahrzeugteile.

Sind an den vom Kunden bereitgestellten Fahrzeugteilen bereits Befestigungsmittel (insbesondere Klebestreifen, Klebebänder oder vergleichbare Montagesysteme) angebracht oder vom Hersteller vorgesehen, erfolgt deren Verwendung auf Risiko des Kunden.

Werden durch den Anbieter nach fachlichem Ermessen zusätzliche Klebemittel oder Befestigungsmaterialien verwendet, geschieht dies ausschliesslich unterstützend, um die Befestigung zu verbessern. Daraus entsteht weder eine Garantie noch eine Gewährleistung für die dauerhafte Haltbarkeit der Verbindung.

Lösen sich kundenseitig bereitgestellte Fahrzeugteile aufgrund von Materialfehlern, mangelhafter Materialqualität, unzureichender Klebeflächen, Herstellungsfehlern

7b. Demontage und Montage von Fahrzeugteilen

Soweit die Ausführung der vereinbarten Arbeiten die Demontage und anschliessende Montage von Fahrzeugteilen erfordert (insbesondere Embleme, Zierleisten, Spiegelkappen, Türgriffe, Leuchten, Verkleidungsteile oder vergleichbare Bauteile), erfolgt diese nach anerkannten fachlichen Standards und mit der gebotenen Sorgfalt.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, welche auf bereits vorhandene Vorschäden, Materialermüdung, altersbedingte Versprödung, Korrosion, frühere Reparaturen, unsachgemässe Vorarbeiten oder herstellerbedingte Schwachstellen zurückzuführen sind.

Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung für das Brechen oder Beschädigen von Kunststoffclips, Halteklammern, Rastnasen, Klebeverbindungen oder sonstigen Befestigungselementen, sofern deren Beschädigung auf Alterung, Materialermüdung, Korrosion oder konstruktionsbedingte Eigenschaften zurückzuführen ist und trotz fachgerechter Arbeitsweise nicht vermeidbar war.

Müssen im Zuge der Arbeiten beschädigte oder nicht mehr verwendbare Befestigungselemente, Clips, Klebeteile oder sonstige Kleinteile ersetzt werden, gelten diese als zusätzlicher Material- und Arbeitsaufwand und werden dem Kunden nach vorheriger Information separat verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kann eine Demontage aufgrund des Zustands des Fahrzeugs oder einzelner Bauteile nur mit einem unverhältnismässigen Beschädigungsrisiko erfolgen, ist der Anbieter berechtigt, die betreffende Arbeit ganz oder teilweise abzulehnen oder eine alternative Ausführung vorzuschlagen.

8. Scheibentönung

Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Während der Trocknungsphase können Wasserreste, leichte Trübungen oder optische Verzerrungen auftreten. Diese verschwinden in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen und stellen keinen Mangel dar.

Geringfügige Staubeinschlüsse innerhalb der branchenüblichen Toleranzen sind technisch nicht vollständig vermeidbar.

9. Pflege und Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, die übergebenen Pflegehinweise einzuhalten.

Insbesondere sind während der vom Hersteller empfohlenen Aushärtungszeit Waschanlagen, Hochdruckreiniger mit geringem Abstand sowie aggressive Reinigungsmittel zu vermeiden.

Schäden durch unsachgemäße Pflege oder äußere Einwirkungen sind von der Garantie ausgeschlossen.

10. Garantie

Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers sowie die Garantie auf die fachgerechte Verarbeitung durch den Anbieter.

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Unfälle

  • Steinschläge

  • Vandalismus

  • unsachgemäße Pflege

  • chemische Einwirkungen

  • höhere Gewalt

  • Materialablösungen infolge mangelhafter Untergründe

  • normale Alterung und Verschleiß

11. Zahlung

Rechnungen sind spätestens bei Abholung des Fahrzeugs oder nach Fertigstellung der Arbeiten ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug oder den bearbeiteten Gegenstand im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten.

12. Haftung

Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Nutzungsausfälle, Wertminderungen, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

13. Bild- und Videoaufnahmen / Urheberrechte

Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Auftragsausführung Fotografien und Videoaufnahmen des Fahrzeugs, des bearbeiteten Objekts sowie der durchgeführten Arbeiten anzufertigen.

Diese Aufnahmen dürfen zu Werbe- und Marketingzwecken auf der Website, in sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook, TikTok), in Printmedien sowie für sonstige Unternehmenspräsentationen veröffentlicht werden. Fahrzeugkennzeichen und personenbezogene Daten werden dabei nach Möglichkeit unkenntlich gemacht oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

Der Kunde kann der Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen vor Beginn der Arbeiten schriftlich widersprechen.

Sämtliche durch den Anbieter erstellten Fotografien, Videos, Grafiken, Texte und sonstigen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum des Anbieters. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

Einzelne auf der Website verwendete Bilder, Grafiken oder Designelemente können aus rechtmäßig lizenzierten Quellen stammen und werden entsprechend der jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt. Hierzu gehören insbesondere Medien, welche durch den Website-Anbieter Hostinger im Rahmen der bereitgestellten Lizenzen zur Verfügung gestellt werden.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz behandelt.

15. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.